Bei der Grundpflege geht es um Hilfe bei elementaren Dingen wie die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme. Jedem Menschen kann es passieren, pflegebedürftig zu werden. Nach oder während einer Krankheit oder nach einem Unfall sind dann bestimmte Tätigkeiten nicht mehr alleine zu bewältigen. Unser Pflegedienst unterstützt Sie unkompliziert und zeitnah. Profitieren Sie von unseren freundlichen und kompetenten Mitarbeitern, die Sie in Ihrem häuslichen Umfeld unterstützen und Ihnen den Alltag erleichtern. Leistungen der Grundpflege werden gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung.
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.
Grundpflege nach SGB XI – Was gehört zur Grundpflege nach SGB XI?
Der Unterstützungsgrad, also der Aufwand für die Grundpflege, spielt dann eine besondere Rolle, wenn es um die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade geht: Die Grundpflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 (ehemals Pflegestufen).
Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen (Pflegestandards), die man nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln darf. Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Ausscheidungen (Harnlassen, Stuhlgang), Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.