Manche pflegerischen Leistungen erfordern medizinisches Fachwissen und können daher ausschließlich von medizinischem Personal oder examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad beanspruchen können.
Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Wem steht die medizinische Behandlungspflege zu?
Nach der Definition ist klar: Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen, für die medizinische Vorkenntnisse notwendig sind und die demzufolge nicht jeder pflegende Angehörige zuhause allein vornehmen kann. Und es sind Maßnahmen, die auch nur vorübergehend notwendig sein können – etwa nach einer Operation, bei einer Krebsbehandlung oder einer zeitweiligen und plötzlichen Verschlimmerung einer Krankheit. Auch wenn der Patient nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend das Bett hüten muss, kann eine Behandlungspflege notwendig sein. Für diese Pflegeleistung benötigen Betroffene dementsprechend keinen Pflegegrad. Allein der Arzt oder die Ärztin entscheidet über die Notwendigkeit und stellt für die Behandlungspflege ein Rezept aus. Daraufhin können examinierte Pflegekräfte ins Haus kommen, für welche die Krankenkasse die Kosten übernimmt.